Sommernews 2

Der Fechtpass bleibt weiterhin aktuell

Ausgiebig wurde bei der letzten Vorstandssitzung über die Beibehaltung des Fechtpasses diskutiert. Ergebnis: der Fechtpass bleibt, die Pönale wurde auf 5 Euro gesenkt. Diese soll vom Veranstalter lückenlos einkassiert werden.
Dabei wird besonders auf die § 19 und 21 der Sportordnung hingewiesen.

AUSZUG:

§ 19: Fechterpass:

..... Mit der Ausfolgung des FP unterzeichnet der Angehörige des ÖFV, dass er die Satzungen und Ordnungen des ÖFV rechtsverbindlich anerkennt. Der FP ist so lange gültig, solange der Verein des Fechters für ihn den jährlichen Beitrag an den ÖFV entrichtet.

Tritt ein Fechter ohne FP bei einem Turnier an, so muss eine Gebühr entrichtet werden. Über die Höhe der Gebühr entscheidet der Vorstand (derzeit 5 Euro). Erhält ein Fechter die schwarze Karte, so ist der Fechtpass einzuziehen und dem ÖFV Büro zu übermitteln.

Ein Fechter der die Anfänger oder Turnierreifeprüfung ablegt, muss dem ÖFV gemeldet werden.

sowie

§ 21: ärztliches Attest:

Jeder Verein, der seine unter 18 Jahre alten Fechter zur Turnierteilnahme meldet, übernimmt damit die Gewähr, dass sich der Fechter einer ärztlichen Untersuchung unterzogen hat und ein ärztliches Unbedenklichkeitsattest vorliegt, welches nicht älter als 365 Tage ist....

(die Möglichkeit, diese Untersuchung im Fechtpass einzutragen erleichtert den Vereinen die Kontrolle).

dazu: der Veranstalter ist nicht verpflichtet diese Attests zu überprüfen.
 


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Veröffentlicht
07:20:59 27.07.2016
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